Keine GEZ Gebühr für Computer
Das sind doch wieder mal gute Neuigkeiten aus der GEZ Welt? Ein Gericht entscheidet, keine GEZ Gebühr für Computer, wenn man nicht tatsächlich TV Sendungen ansieht.
Nach zwei Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichts Gießen vertrat ein Richter die Meinung, für einen Computer muss nur dann eine GEZ Gebühr bezahlt werden, wenn der Nutzer auch tatsächlich TV Sendungen ansieht. Dann wird der Computer gebührenpflichtig. Ansonsten können keine Gebühren erhoben werden, weil der Empfang von Rundfunkprogrammen bei Computern eine untergeordnete Rolle spiele.
AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI
Wer muss nun die Beweise erbringen? Wenn ich es richtig gelesen habe, die Rundfunkanstalt. Aber ich möchte mich natürlich nicht festlegen.

Am 21. Januar 2010 um 21:48 Uhr
finde ich sehr gut. ich mag diese gez jungs überhaupt nicht.